Versicherungsschutz von der directline Autoversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Die directline Autoversicherung hat darüber hinaus auch Kaskoschutz für die Absicherung von eigenen Schäden in ihrer Angebotspalette.
Wer sich ein neues Auto zulegt, braucht eine Versicherung für diesen Wagen. Dies gilt für Neufahrzeuge und auch für gebrauchte Automobile. Die Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber zur Pflicht für jedes Fahrzeug gemacht, bevor es auf den Straßen bewegt werden darf. Da ein Automobil immense Schäden hinterlassen kann, wenn es mit seinem Fahrer einen Unfall verursacht, soll so sichergestellt werden, dass die Geschädigten ihre berechtigten Forderungen auch erfüllt bekommen. Dies gilt für Sach- und Personenschäden, wobei vor allem die medizinische Behandlung von Unfallopfern mitunter sehr langwierig und kostenintensiv geraten kann. Hier können sich dann Beträge summieren, die von den meisten Personen nicht aufgebracht werden können oder lebenslang abgetragen werden müssten. An dieser Stelle springt stattdessen die Haftpflichtversicherung ein. Kfz-Haftpflichtversicherungen gehören auch bei der directline Autoversicherung zur Angebotspalette.
Für eventuelle Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Hier lassen sich die Varianten Teil- und Vollkasko unterscheiden, welche die Autofahrer ebenfalls bei der directline Autoversicherung für ihre Wagen erhalten können. Beide Formen der Kaskoversicherung kommen dann für Schäden am eigenen Auto auf, wenn dafür kein anderer Verursacher haftbar gemacht werden kann. Die Teilkaskoversicherung übernimmt dabei die Regulierung von Schäden, welche durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung entstehen. Auch bei Glasbruch zahlt die Teilkaskoversicherung. Verursacht ein Autofahrer einen Unfall, entstehen in der Regel auch Schäden am eigenen Pkw, welche von einer Vollkaskoversicherung reguliert werden, wenn sich der Autobesitzer für diesen Versicherungsschutz entschieden hat. Die Vollkaskoversicherung übernimmt weiter Reparaturkosten, die aus mut- oder böswillige Beschädigungen durch fremde Personen entstehen. Für beide Kaskovarianten kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, was die Beiträge für die Versicherung erheblich reduziert, je nach Höhe der festgelegten Selbstbeteiligung. Allerdings hat der Versicherte dann bei jedem Schaden auch einen Eigenanteil zu leisten.
28.06.2010